Testamentsvollstreckung
Die Testamentsvollstreckung ist ein wichtiges Element der Nachlassregelung.
Wer sollte über die Anordnung einer Testamentsvollstreckung nachdenken?
- Jeder, der schutzbedürftige Angehörige hat
- Lebensgemeinschaften mit nichtehelichen Kindern
- Versorger von Behinderten
- Unternehmer im Rahmen der Nachfolgeplanung
- Inhaber komplexer Vermögenswerte
Worin bestehen die Aufgaben des Testamentsvollstreckers?
- Ausführen der letztwilligen Verfügung
- Regulieren der Nachlassverbindlichkeiten
- Einreichen der Erbschaftsteuererklärung
- Abführen der Erbschaftsteuer
- Bei Dauertestamentsvollstreckung: langfristiges Verwalten des Vermögens des Nachlasses
Lassen Sie sich beraten!
Lassen Sie sich von uns beraten: Wir stellen zunächst Ihre Gegebenheiten und Wünsche fest und entwickeln dann mit Ihnen Ideen zur Nachlassplanung. Gemeinsam mit einem Rechtsanwalt und/oder einem Notar kann dann gegebenenfalls der letzte Wille rechtssicher formuliert werden.
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Der Geschäftsführer, Dipl.-Betriebsw. Friedhelm Fendel, Steuerberater, ist „zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)“ und steht unseren Mandanten speziell in diesem Betätigungsfeld beratend zur Seite.